Was können wir anbieten?
- Aufnahmen auf der Grundlage von § 34 SGB VIII
- kurzfristige Aufnahmen (Inobhutnahmen), ggf. abends und am Wochenende
- Aufnahmealter ab 6 Jahre, nach Absprache jünger
- Aufnahme von größeren Geschwisterverbünden
- eine speziell auf Jugendliche/junge Erwachsene ausgerichtete Wohngruppe
- betreute Jugendapartments im Haus
- Aufgeschlossenheit für unkonventionelle Anfragen!
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
040 / 72 54 55 – 0 (Zentrale)
Aufnahmen erfolgen nach Absprache mit den Jugendämtern oder dem Kinder- und Jugendnotdienst.